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Wahlen und Abstimmungen

Urnenstandorte und Öffnungszeiten:

Wochentag Ort Öffnungszeiten
Sonntag Gemeindehaus Unterschlatt 10.00 – 11.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe:

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis; ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelcouvert ins Antwortcouvert. Achten Sie darauf, dass die Rücksendeadresse im Couvertfenster sichtbar ist.
  • Senden Sie das Antwortcouvert rechtzeitig ab. Stimmzettel, die das Wahlbüro bis am Sonntag, 11.00 Uhr, nicht erreichen, können nicht berücksichtigt werden. Das Antwortcouvert kann auch bis am Sonntag, 11.00 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen werden.
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

MERKBLATT_Briefliche_Abstimmung

Vorzeitige Stimmabgabe:

In der Woche vor dem Urnengang (Montag bis Freitag) können Sie bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus während der Öffnungszeiten vorzeitig Ihre Stimme abgeben.

Reklamen bei Wahlen und Abstimmungen

Grundsätzlich gilt das kantonale Merkblatt "Plakatieren vor Wahlen und Abstimmungen"

Zusätzlich beschliesst der Gemeinderat Schlatt, dass auf dem gesamten Gemeindegebiet keine Abstimmungs- und Wahlreklamen an Kandelabern geduldet sind.