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Einwohnerdienste

Ihre Ansprechpartnerin

Yvonne Bai

Leiterin Einwohnerkontrolle

052 646 02 63
E-Mail
zentrale Öffnungszeiten

Hauptaufgaben

  • Führen des Einwohnerregisters (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, Geburten, Todesfällen, Trauungen usw.)
  • Ausstellen von Zeugnissen (Wohnsitzbestätigungen, Handlungsfähigkeitszeugnisse, Heimatausweise usw.)
  • Beantragen von Identitätskarten
  • Führen der Fremdenkontrolle

Heimatschein – Keine Hinterlegungspflicht mehr im Kanton Thurgau ab 1. Januar 2024

Auswirkungen

  • Rücksendung der Heimatscheine
    Schweizer Gemeinden beginnen, ihre Depots aufzulösen und den Bürgerinnen und Bürgern ihre Heimatscheine zu retournieren.
     
  • Heimatscheine zu Hause aufbewahren
    Die retournierten Heimatscheine sollten sorgfältig aufbewahrt werden. 
     
  • Bestehende Hinterlegungspflicht in einigen Kantonen bzw. Gemeinden
    Einige Gemeinden (ausserhalb des Kantons Thurgau) verlangen nach wie vor die Hinterlegung oder zumindest das Vorweisen des originalen Heimatscheins.

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