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Absenz

Entschuldigungen sind schriftlich und begründet, wenn möglich vor der Übung, spätestens jedoch 48 Stunden nach versäumtem Aufgebot oder Rückkehr dem Kommandanten einzureichen. Als Entschuldigungen gelten: eigene Krankheit, schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie, Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Militär- oder Zivilschutzdienst.

Laut Beschluss der Feuerschutzkommission wird unentschuldigtes Fernbleiben an Übungen oder allfälligem Ernstfalleinsatz mit einer Busse von je Fr. 40.-- belegt. Zudem wird der Betreffende ab der 2. unentschuldigten Absenz vom Aktivdienst suspendiert und ersatzpflichtig.

Meldung an: Stefan Mohart (Tel.: 079 724 40 10)