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Sachplan Geologisches Tiefenlager

Der «Sachplan geologische Tiefenlager» legt fest, wie in der Schweiz Standorte für geologische Tiefenlager radioaktiver Abfälle ausgewählt werden. Sachpläne sind ein Mittel der Raumplanung und organisieren die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Das Konzept zum Sachplan geologische Tiefenlager wurde vom Bundesamt für Energie mit weiteren Behörden und Organisationen entwickelt und 2008 vom Bundesrat genehmigt. Das Sachplanverfahren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet und dauert rund zehn Jahre. Es ermöglicht eine transparente und faire Standortwahl in drei Etappen.

  • Etappe 1: Auswahl von geologischen Standortgebieten (abgeschlossen)
  • Etappe 2: Auswahl von mindestens zwei Standorten (Vernehmlassungsphase)
  • Etappe 3: Standortwahl

Die Gemeinde Schlatt ist bisher eine sogenannte Infrastrukturgemeinde. Dies bedeutet, dass auf dem Gemeindegebiet in einer Tiefe von 600 bis 900 Metern schwach- und mittelaktive Abfälle, aber auch hochaktive Abfälle gelagert werden könnten. Die Halbwertszeiten dieser Stoffe liegen zwischen mehreren zehntausend bis zu mehreren Millionen Jahren und müssen für diesen Zeitraum sicher verwahrt werden.
Der Standort einer Oberflächenanlage für das Tiefenlager Zürich-Nordost, mittels welcher unterirdisch auch das Gemeindegebiet Schlatts erreicht werden könnte, befände sich nach den Ergebnissen der Etappe 2 voraussichtlich in den Zürcher Gemeinden Marthalen und Rheinau. Die Gemeinde Schlatt wäre die einzige Thurgauer Gemeinde, die direkt vom Tiefenlager betroffen wäre.

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