Gestützt auf §9 Abs. 4 und §36 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) findet am Sonntag, 8. März 2026 die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2023 – 2027 statt.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge ist am 12. Januar 2026 abgelaufen. Innert Frist haben vier Personen ihren Wahlvorschlag eingereicht:
Diese vier Kandidierenden werden auf der Namenliste, welche den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel zugestellt wird, aufgeführt sein. Bitte beachten Sie, dass auch andere, nicht auf der Namenliste aufgeführte Personen, gewählt werden können.
Bis zum Wahlsonntag findet keine Gemeindeversammlung mehr statt und es erscheint auch keine Schlatter Informationen mehr. Den vier Kandidierenden wird daher die Möglichkeit geboten, sich auf der Homepage vorzustellen.
Die Vorstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, sofern die Kandidaten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.