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Aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Juli 2019

Richtplanänderung „Windenergie“

Die Energiestrategie 2050 des Bundes wurde im Jahr 2017 von der Schweizer Stimmbevölkerung gutgeheissen. Die Stromproduktion aus erneuerbaren, lokal vorhandenen Energien wie Sonne, Wind, Biomasse und Umgebungswärme soll damit ausgebaut werden, um die wegfallende Kernenergie längerfristig zu ersetzen.

Seit längerem befasst sich auch der Kanton Thurgau mit der Frage, wie die wegfallende Kernenergie durch erneuerbare Energien ersetzt werden kann. In seinem Konzept für eine Thurgauer Stromversorgung ohne Kernenergie aus dem Jahr 2013 zeigt der Regierungsrat auf, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Das Konzept war auch Auslöser für die Ermittlung des Windenergiepotenzials im Kanton Thurgau. Die Windpotenzialstudie wurde Ende 2014 publiziert und zeigt auf, wo im Kanton Thurgau unter Berücksichtigung diverser Ausschlusskriterien und Abwägungsfälle eine Windenergienutzung mittels Grosswindanlagen möglich wäre.

Grosswindanlagen zählen zu den Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt und bedürfen nach Art. 8 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) einer Grundlage im kantonalen Richtplan (KRP). Mit der Kenntnisnahme der Windpotenzialstudie und deren Veröffentlichung Ende 2014 formulierte der Regierungsrat ein Umsetzungskonzept. Teil dieses Konzepts ist der Auftrag, die Windpotenzialgebiete im Sinne einer Positivplanung in den KRP aufzunehmen (RRB Nr. 711 vom 23. September 2014).

Der Regierungsrat hat die Richtplanänderung „Windenergie“ am 18. Juni verabschiedet und unterbreitet sie zur Genehmigung dem Grossen Rat. Gemäss Botschaft ist das Gebiet Cholfirst definitiv als „Vororientierung“ im Richtplan festgehalten. Es sei beim Standort zu berücksichtigen, dass ein Eingriff nur gerechtfertigt ist, wenn ein entsprechendes Projekt kantonsübergreifend (Kanton Zürich) geplant wird. Es besteht für das Gebiet Cholfirst kein Projekt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

SBB / Rauchfreie Bahnhöfe

Infolge eines Pilotprojekts hat der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) die schweizweite Einführung von rauchfreien Bahnhöfen mit Raucherbereichen auf den Perrons beschlossen. Bei den Bahnhofszugängen werden gut erkennbare Aschenbecher oder Piktogramme angebracht, welche auf den beginnenden Nichtraucherbereich hinweisen. Derzeit werden die Massnahmen für jeden einzelnen Bahnhof definiert und laufend umgesetzt, sodass die Umrüstung der SBB Bahnhöfe bis voraussichtlich Ende Oktober 2019 abgeschlossen sein wird.

Sitzungspause des Gemeinderats

Die nächste Sitzung findet infolge der Sommerpause am 12. August 2019 statt.