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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften werden durch die Gemeindekanzlei beglaubigt. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen.

Pro beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von Fr. 10.-- erhoben

Beglaubigung von Fotokopien

Gerne erstellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einwohnerkontrolle für Sie eine Kopie eines uns vorgelegten Original-Dokumentes und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original.

Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden. Bitte bringen Sie daher nur Original-Dokumente mit.

Zuständige Abteilung