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Einbürgerung von Ausländern - erleichterte Einbürgerung

Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig. Nähere Angaben zu den Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf können der Internetseite des Staatssekretariates für Migration (SEM)  entnommen werden.

Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Die Kantone wirken lediglich mit. Bei Gutheissung erheben die Bundesbehörden eine Verwaltungsgebühr.

Gesuchsformulare und Merkblätter können direkt beim SEm bestellt werden (E-Mail).