Unter dem Namen Kulturpool Region Diessenhofen (KRD) schliessen sich die drei politischen Gemeinden Basadingen-Schlattingen, Diessenhofen und Schlatt durch öffentlich-rechtliche Übereinkunft zur Förderung des regionalen Kulturlebens zusammen.
Er fördert damit das Engagement der einzelnen Kulturschaffenden und Veranstalter. Der KRD unterstützt mit projektbezogenen Beiträgen. Bedingung für einen finanziellen Unterstützungsbeitrag ist ein vollständiges Gesuch und die Erfüllung der Beitragskriterien.
Der Kulturpool Region Diessenhofen spricht pro Projekt maximal CHF 5'000.– Unterstützung zu. Die Auszahlung erfolgt erst nach Ausführung und Umsetzung des Projektes.
Nicht unterstützt werden kommerzielle Projekte, die selbsttragend oder gewinnbringend sind oder eindeutig zu Werbezwecken eines wirtschaftlichen Unternehmens dienen. Für Anträge, welche den Betrag von CHF 5'000.– überschreiten, ist das Kulturamt des Kantons Thurgau zuständig.
Die Gesuche sind an den Kulturpool Region Diessenhofen zu richten, nicht an die Stadtgemeinde Diessenhofen.
Ein Gesuch muss folgende Dokumente umfassen:
| Stichtag | Frist |
|---|---|
| Eingabe bis 28. Februar | Bescheid bis Ende März |
| Eingabe bis 31. Mai | Bescheid bis Ende Juni |
| Eingabe bis 31. Oktober | Bescheid bis Ende November |
Die aufgeführten Kriterien dienen der Beurteilung von Projekten. Für die Gewährung von Unterstützungsbeiträgen müssen nicht alle Kriterien vollumfänglich erfüllt werden.