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Gemeindeversammlung

Der Gemeindeversammlung (Legislative) stehen als oberstes Organ der Gemeinde diverse Befugnisse zu, darunter finanzielle - wie die Genehmgiung des Budgets und die Festsetzung des Steuerfusses, die Genehmgiung der Jahresrechnung, sowie die Bewilligung von Krediten, welche die Kompetenz des Gemeinderats übersteigen. Weitere Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in Art. 10 der Gemeindeordnung zu finden. 


Kommende Gemeindeversammlung

Datum Unterlagen
14. Dezember 2026 folgen

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