Vom 1. April bis 31. Juli 2024 gilt im Kanton Thurgau die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.
Die gesetzliche Leinenpflicht verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran. Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere.
Achtung: Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss Hundeverordnung (HundeV; RB 641.21) mit Fr. 100.00 gebüsst werden.