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Heimatsausweis

Wer sich vorübergehend ausserhalb der Gemeinde, in der er den gesetzlichen Wohnsitz begründet, aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Voraussetzung für den Wochenaufenthalt ist die regelmässige und wöchentliche Rückkehr an den Ort der Niederlassung.

Der Heimatausweis kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, telefonisch (Tel. 052 646 02 60), per E-Mail oder via Online-Schalter bestellt werden. Die Einwohnerkontrolle benötigt für die Ausstellung des Heimatausweises zwingend Angaben über die Dauer des Aufenthaltes und die genaue Aufenthaltsadresse.

Personen mit Heimatausweis müssen sich beim Einwohnerkontrolle des Aufenthaltsortes persönlich anmelden und bei Wegzug wieder abmelden.

Zuständige Abteilung