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eFristverlängerung für Steuererklärung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie eine elektronische Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann nur bis zum 30. September verlängert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann nach dem 30. September eine weitere Verlängerung bis 30. November schriftlich beim Steueramt beantragt werden.

Klicken Sie auf das Symbol links und geben Sie Ihre Zugangsdaten (siehe Steuererklärung) ein.

Video-Anleitung

eFristverlängerung via QR-Code und App

Die Steuererklärung ist neu mit einem Quick Response-Code, kurz QR-Code, versehen. Dieser führt, wenn er mit einem gängigen QR-Code-Scanner gelesen wird, direkt zur Erklärung des neuen eServices und zu den Links für den Download der eFrist-App im App Store oder Android Market. Die App ist kostenlos unter «eServices VRSG» in den jeweiligen Stores zu finden. Wer die App auf dem Smartphone hat, wird über seinen QR-Code direkt zur eFristverlängerung geführt, gibt dort die neue Frist ein und erhält umgehend eine Bestätigung.       Video-Anleitung

Zuständige Abteilung