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Sozialhilfe

Gemäss Sozialhilfegesetz haben Personen, die unter dem sozialen Existenzminimum leben, Anrecht auf finanzielle Leistungen. Anspruch auf finanzielle Hilfe besteht, wenn die eigenen Mittel oder andere finanzielle Hilfen wie zum Beispiel Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Unterstützung durch Familienmitglieder fehlen oder nicht genügen. Schulden werden in der Regel nicht berücksichtig.

Massgebend für die Berechnung des Existenzminimums sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Leistungen der Sozialhilfe werden aus Steuergeldern finanziert und sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig.

Zuständige Abteilung