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5G-Antennen

5G-Situation im Kanton Thurgau 

Die Zahl der aktiven 5G-Antennen ist im Kanton Thurgau im Dezember sprunghaft angestiegen und hat sich von 28 auf 70 erhöht. Hintergrund ist, dass ein Netzbetreiber das 5G-Signal nun auch über die herkömmliche Frequenz um 2100 MHz verbreitet, was ohne vorgängige Information an das Amt für Umwelt oder die Standortgemeinde erfolgen kann.  Das Amt für Umwelt hat eine Liste mit den betroffenen Stationen veröffentlicht.

Eine solche Umstellung ist rechtlich erlaubt. Um eine herkömmliche Antenne in eine 5G-Antenne umzurüsten, ist nicht zwingend ein Baugesuch oder eine Bagatelländerung nötig, wenn dafür keine baulichen Veränderungen der Anlage nötig sind, denn die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist zwar frequenzabhängig, aber technologieneutral verfasst. Der Netzbetreiber nimmt dafür einen bestehenden Dienst vom Netz und sendet neu auf der gleichen Frequenz mit der maximal gleichen bewilligten Sendeleistung das 5G-Signal. Ab sofort verbreitet beispielsweise die Swisscom das 5G-Signal auch über die Frequenz von 2100 MHz. 

5G-Situation in der Gemeinde Schlatt 

Im Dezember 2019 wurde die in der Gemeinde (Underi Staag) befindliche Mobilfunkantenne der Swisscom bereits auf die 5G-Technologie umgestellt, wobei nach wie vor auf einer Frequenz von 2100 MHz gesendet wird. 

Auf der gleichen Frequenz (2100 MHz) wurde bisher üblicherweise das 3G-Netz (UMTS) betrieben. Folgendes ist jedoch sichergestellt:

Für die Exposition der Bevölkerung gegenüber nichtionisierender Strahlung ändert sich auch durch die Einführung von 5G nichts. 

Auch diese Umrüstung konnte durch die Swisscom ohne Bau- oder Bagatellbewilligung durchgeführt werden, da keine baulichen Massnahmen ergriffen wurden. 

Hintergrundwissen zu 5G

  • 5G kann auf allen für den Mobilfunk bewilligten Frequenzen betrieben werden
  • Mobilfunk ist dynamisch, 2G und 3G verschwinden - 5G kommt
  • Adaptive Antennen können mit allen Diensten (2G bis 5G) betrieben werden. 
  • Die NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ist frequenzabhängig, aber technologieneutral
  • Hauptunterschied zwischen 4G und 5G ist die Modulation (Software)
  • Es gibt keinen technischen Grund, 5G anders zu behandeln als 3G oder 4G
  • 5G benötigt bei gleicher Datenmenge weniger Sendeleistung

Links

Quelle