Aufgrund des auf Bundesebene revidierten Vormundschaftsrechts haben die Kantone bis zum 1. Januar 2013 neue KESB zu schaffen. Sie sind für zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Vormundschaft, Beistandschaft, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut, Adoption und ähnliches mehr zuständig. Mit den KESB sollen fachlich kompetente und interdisziplinär zusammengesetzte Behörden mit richterlicher Unabhängigkeit geschaffen werden. Gemäss Entscheid des Grossen Rates wird pro Bezirk eine Kindes- und Erwachsenschutzbehörde eingesetzt.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Frauenfeld
Schönenhofstrasse 19
Postfach 2185
8502 Frauenfeld
058 345 73 00
info.kef@tg.ch
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Primärer Ansprechspartner für die Gemeinde Schlatt ist Herr Beat Schlierenzauer.
Dr. Barbara Merz