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Pflegekinder- und Heimaufsicht

Das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) wurde beauftragt, per 1. Januar 2013 eine Pflegekinderfachstelle im Sinne von § 11b des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch einzurichten und unter anderem die Aufgaben, die in diesem Bereich noch bis Ende 2012 von den Vormundschaftsbehörden wahrgenommen werden, zu übernehmen.

Zuständig

Departement für Justiz und Sicherheit

Generalsekretariat
Pflegekinder- und Heimaufsicht
Ringstrasse 17
8510 Frauenfeld

058 345 73 60
Fax: 058 345 73 61

www.djs.tg.ch
pflegekinder@tg.ch