Das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) wurde beauftragt, per 1. Januar 2013 eine Pflegekinderfachstelle im Sinne von § 11b des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch einzurichten und unter anderem die Aufgaben, die in diesem Bereich noch bis Ende 2012 von den Vormundschaftsbehörden wahrgenommen werden, zu übernehmen.
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Pflegekinder- und Heimaufsicht
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