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KESB - Kindes- und Erwachsenen-Schutzbehörde

Aufgrund des auf Bundesebene revidierten Vormundschaftsrechts haben die Kantone bis zum 1. Januar 2013 neue KESB zu schaffen. Sie sind für zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Vormundschaft, Beistandschaft, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut, Adoption und ähnliches mehr zuständig. Mit den KESB sollen fachlich kompetente und interdisziplinär zusammengesetzte Behörden mit richterlicher Unabhängigkeit geschaffen werden. Gemäss Entscheid des Grossen Rates wird pro Bezirk eine Kindes- und Erwachsenschutzbehörde eingesetzt. 

Sekretariat Bezirk Frauenfeld

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Frauenfeld
Schönenhofstrasse 19
Postfach 2185
8502 Frauenfeld

058 345 73 00
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