Navigieren in Schlatt

Aufhebung altrechtlicher Sondernutzungspläne

Grundlagen

Die Gemeinden im Kanton Thurgau müssen gestützt auf § 122 Abs. 1 PBG bis zum 31. Dezember 2027 bestehende Sondernutzungspläne an die neue Planungs- und Baugesetzgebung anpassen, sodass namentlich die Begriffe und Messweisen gemäss IVHB eingeführt werden. Zudem sind gestützt auf § 34 WBSNG die Gewässerräume der oberirdischen Fliessgewässer mittels Gewässerraumlinien (Baulinien) zu sichern und allfällige Konflikte zu bestehenden Sondernutzungsplänen zu beseitigen. Diese Arbeiten werden parallel erledigt. Aus diesem Anlass wurden sämtliche alten Sondernutzungspläne (Überbauungs-, Gestaltungs-, Arealentwicklungs- und Baulinienpläne) überprüft und wo notwendig angepasst oder aufgehoben.


Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat wird anhand der Einsprachen zur vorgelegten Planung entscheiden, ob Anpassungen in der Planung nötig sind. Sollte es zu wesentlichen Änderungen kommen, wird erneut informiert. Anschliessend wird die Planung dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt.


Öffentliche Auflage (11. bis 30. April 2025)

Gemäss Beschluss des Gemeinderates Schlatt TG vom 31. März 2025 werden vom 11. bis 30. April 2025 öffentlich aufgelegt:


Vernehmlassung / Mitwirkung (13. September - 13. November 2024)

Die Entwürfe der aufzuhebenden Sondernutzungspläne werden zur öffentlichen Vernehmlassung / Mitwirkung publiziert. Während der Vernehmlassung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Interessen zum Ausdruck zu bringen und uns Ihre Vorbehalte, Hinweise, Anpassungsvorschläge, Wünsche oder Ähnliches mitzuteilen. Zusätzlich findet am 2. Oktober 2024 ein Informationsanlass statt.

Planungsunterlagen: