Revision der Kommunalplanung
Folgeaufträge aus der Kommunalplanungsrevision 2021
Richtplan, Zonenplan und Baureglement der Gemeinde Schlatt wurden in den letzten Jahren gesamthaft revidiert. Das DBU genehmigte die revidierten Planungsinstrumente nach 2-jährigem Verfahren mit Entscheid Nr. 68 vom 11.12.2023 teilweise und stellte der Gemeinde Folgeaufträge.
Folgende Pendenzen sind nun zu erledigen:
| A | Wiederherstellung der ursprünglichen Zonierung im Bereich «Im Brühl» aufgrund der Nichtgenehmigung der entsprechenden Zonenplanänderungen Nrn. 26.1 und 26.2. |
| B | Aufhebung der Weilerzone und Umzonung des Weilers Dickihof in eine geeignete Bauzone bis spätestens 14.09.2027. |
| C | Naturschutzzone im Wald als überlagernde Zone darstellen und Bestimmungen im Baureg-lement anhand der neuen Musterbestimmungen des kantonalen Forstamtes anpassen. |
Der Folgeauftrag A ist von gesamthaft untergeordneter Bedeutung und wird entsprechend als «geringfügige Zonenplanänderungen» nach § 4 Abs. 2 PBG erledigt. Die Folgeaufträge B und C betreffen demgegenüber einen grösseren Personenkreis und werden daher im ordentlichen Verfahren mit Abstimmung an der Gemeindeversammlung durchgeführt.
Aktueller Verfahrensstand
Mitwirkung / Vernehmlassung
Vom 9. März bis 8. Juni 2026 werden die Planunterlagen zur öffentlichen Mitwirkung publiziert. Die Vernehmlassung dient der Information und Mitwirkung der Bevölkerung. Während der Vernehmlassung kann sich jedermann zu den publizierten Entwürfen äussern. Rückmeldungen sind schriftlich an den Gemeinderat Schlatt TG zu richten.
Planunterlagen:
Zonenplanänderung "Im Brühl" (Folgeauftrag A)
Umzonung Dickihof (Folgeauftrag B) und Kloster Altparadies
und
Naturschutzzone im Wahld (Folgeauftrag C):
- Planungsbericht
- Planungsbericht Beilage 3 - IOS Paradies
- Planungsbericht Beilage 4 - ISOS Dickihof
- Zonenplanänderung
- Baureglement - Änderungsversion
- Bauregelement - Anhang 3 - Ortsbildprägende Elemente Dickihof und Altparadies
Zum Folgeauftrag B findet ausserdem ein öffentlicher Informationsanlass statt:
Öffentlicher Informationsanlass zum Folgeauftrag B:
Donnerstag, 9. April 2026, 19:00 Uhr, Gemeindehaussaal Schlatt
Kommunalplanungsrevision 2021
Nach über zwei jähriger Bearbeitungszeit wurde die Revision der Kommunalplanung vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt und die beiden erhobenen Rekurse wurden abgelehnt. Gemäss Bescheinigung des Verwaltungsgerichts sind die Entscheide allesamt in Rechtskraft erwachsen.
Richtpläne
Die Richtpläne Siedlung und Landschaft sowie Verkehr, Ver- und Entsorgung wurden vorbehaltlos genehmigt.
Zonenplan
Der Zonenplan wurde mit einer Ausnahme sowie drei Folgeaufträgen und Hinweisvermerken genehmigt. So wurde eine Umzonung im Gebiet "im Brühl" nicht genehmigt (Nr. 26.1 / 26.2). Die Auszonung im Schetterenberg und die damit zusammenhängende Einzonung in der Jetelburg wurde genehmigt und die dagegen erhobenen Rekurse abgelehnt (Nr. 22.1 / 22.2).
Im Weiteren wurde auch die Aufhebung der Gestaltungsplanpflicht im Gebiet Neuparadies genehmigt, wobei der Gestaltungsplan an sich erst aufgehoben werden darf, wenn dieser umgesetzt und die privaten und öffentlichen Interessen im Gebiet gesichert sind (Nr. 18.2).
Folgeaufträge und Hinweisvermerke
Der Plankopf des Zonenplans ist mit dem Gemeinderatsbeschluss betreffend der (nicht genehmigten) geringfügigen Zonenplanänderung im Brühl zu ergänzen.
Die Weilerzone wurde unter dem Vorbehalt genehmigt, dass die Gemeinde Schlatt gestützt aut den Planungsauftrag 1.9 A des kantonalen Richtplans (KRP) die Kleinsiedlung Dickihof bis am 14. September 2027 den im Anhang A8 KRP aufgeführten Zonentypen zuweist und das Baureglement entsprechend anpasst. Die Kleinsiedlung Dickihof wird im Zonenplan mit Hinweisvermerken versehen.
Konkret bedetuet dies, dass es die Weilerzone, welcher der Dickihof bisher zugewiesen ist, seit der Revision des Planungs- und Baugesetzes vom Oktober 2022 nicht mehr gibt. Anstelle der bisherigen Weilerzone muss der Dickihof einem anderen Bauzonentyp zugeswiesen werden - z.B. der Dorfzone.
Die "Naturschutzzone im Wald" ist als überlagernde Zone, und nicht als Grundnutzungszone, auszuscheiden. Die "Naturschutzzone im Wald" wir mit einem Hinweisvermerk versehen.
Die "Naturschutzzone im Wald" ist in der Legende des Zonenplans unter den Nichtbauzonen aufgeführt. Schutzzonen gehören grundsätzlich zu den Grundnutzungszonen. Innerhalb des Waldes könen jedoch keine Grundnutzungszonen ausgeschieden werden, ohne dass der Wald im Rechtssinn aufgehoben wird. Das Ausscheiden einer Grundnutzungszone würde also eine Rodungsbewilligung voraussetzen. Daher soll die Gemeinde Schlatt bei der nächsten Überarbeitung des Zonenplans die "Naturschutzzone im Wald" nicht als Grundnutzungszonen, sondern als überlagernde (Schutz-)Zone ausscheiden. Dies auch im Hinblick darauf, dass "Naturschutzzone im Wald" in den digitalen Geodaten praxisgemäss als überlagende Zonen darzustellen sind. Diese Anpassung würde dann auch die Einführung einer gesonderten Baureglementbestimmung für "Naturschutzzone im Wald" benötigen.
Baureglement
Das Baureglement wurde vorbehaltlos genehmigt.
Inkraftsetzung
Gemäss Gemeinderatsentscheid werden die Planungsinstrumente per 4. März 2024 in Kraft gesetzt.
Die genehmigten und Inkraftgesetzten Planungsinstrumente finden Sie allesamt auf unserer Homepage (Politik - Reglemente / Zonenplan)