Nach über zwei jähriger Bearbeitungszeit wurde die Revision der Kommunalplanung vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt und die beiden erhobenen Rekurse wurden abgelehnt. Gemäss Bescheinigung des Verwaltungsgerichts sind die Entscheide allesamt in Rechtskraft erwachsen.
Die Richtpläne Siedlung und Landschaft sowie Verkehr, Ver- und Entsorgung wurden vorbehaltlos genehmigt.
Der Zonenplan wurde mit einer Ausnahme sowie drei Folgeaufträgen und Hinweisvermerken genehmigt. So wurde eine Umzonung im Gebiet "im Brühl" nicht genehmigt (Nr. 26.1 / 26.2). Die Auszonung im Schetterenberg und die damit zusammenhängende Einzonung in der Jetelburg wurde genehmigt und die dagegen erhobenen Rekurse abgelehnt (Nr. 22.1 / 22.2).
Im Weiteren wurde auch die Aufhebung der Gestaltungsplanpflicht im Gebiet Neuparadies genehmigt, wobei der Gestaltungsplan an sich erst aufgehoben werden darf, wenn dieser umgesetzt und die privaten und öffentlichen Interessen im Gebiet gesichert sind (Nr. 18.2).
Der Plankopf des Zonenplans ist mit dem Gemeinderatsbeschluss betreffend der (nicht genehmigten) geringfügigen Zonenplanänderung im Brühl zu ergänzen.
Die Weilerzone wurde unter dem Vorbehalt genehmigt, dass die Gemeinde Schlatt gestützt aut den Planungsauftrag 1.9 A des kantonalen Richtplans (KRP) die Kleinsiedlung Dickihof bis am 14. September 2027 den im Anhang A8 KRP aufgeführten Zonentypen zuweist und das Baureglement entsprechend anpasst. Die Kleinsiedlung Dickihof wird im Zonenplan mit Hinweisvermerken versehen.
Konkret bedetuet dies, dass es die Weilerzone, welcher der Dickihof bisher zugewiesen ist, seit der Revision des Planungs- und Baugesetzes vom Oktober 2022 nicht mehr gibt. Anstelle der bisherigen Weilerzone muss der Dickihof einem anderen Bauzonentyp zugeswiesen werden - z.B. der Dorfzone.
Die "Naturschutzzone im Wald" ist als überlagernde Zone, und nicht als Grundnutzungszone, auszuscheiden. Die "Naturschutzzone im Wald" wir mit einem Hinweisvermerk versehen.
Die "Naturschutzzone im Wald" ist in der Legende des Zonenplans unter den Nichtbauzonen aufgeführt. Schutzzonen gehören grundsätzlich zu den Grundnutzungszonen. Innerhalb des Waldes könen jedoch keine Grundnutzungszonen ausgeschieden werden, ohne dass der Wald im Rechtssinn aufgehoben wird. Das Ausscheiden einer Grundnutzungszone würde also eine Rodungsbewilligung voraussetzen. Daher soll die Gemeinde Schlatt bei der nächsten Überarbeitung des Zonenplans die "Naturschutzzone im Wald" nicht als Grundnutzungszonen, sondern als überlagernde (Schutz-)Zone ausscheiden. Dies auch im Hinblick darauf, dass "Naturschutzzone im Wald" in den digitalen Geodaten praxisgemäss als überlagende Zonen darzustellen sind. Diese Anpassung würde dann auch die Einführung einer gesonderten Baureglementbestimmung für "Naturschutzzone im Wald" benötigen.
Das Baureglement wurde vorbehaltlos genehmigt.
Gemäss Gemeinderatsentscheid werden die Planungsinstrumente per 4. März 2024 in Kraft gesetzt.
Die genehmigten und Inkraftgesetzten Planungsinstrumente finden Sie allesamt auf unserer Homepage (Politik - Reglemente / Zonenplan)