Im Kanton Thurgau erfolgt die Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorschriften zur Festlegung des Gewässerraums in zwei Phasen. In der ersten Phase hat der Kanton den behördenverbindlichen Raumbedarf für fliessende und stehende Gewässer erarbeitet und in einer behördenverbindlichen Fachkarte festgelegt, welche die Grundlage für die zweite Phase ist. In der zweiten Phase haben die Gemeinden die Aufgabe, den für Grundeigentümer/innen verbindlichen Gewässerraum bis Ende 2026 festzulegen. Die Gemeinde Schlatt hat diese Gewässerraumlinienpläne erstellt und den kantonalen Ämtern zur Vorprüfung eingereicht. Die Ergebnisse der Vorprüfung sind bereits in die Planung eingeflossen.
Die nicht genehmigten Abschnitte Nrn. 01.02_4 (bisher Pläne 6 und 7) und 01.02._10 (bisher Pläne 16 und 17) wurden nicht genehmigt. Die beiden Abschnitte werden aktuell überarbeitet.
Der Abschnitt Nr. 01.02_10 wird im Februar 2026 erneut öffentlich aufgelegt.
Die Voraussetzungen zur grundeigentümerverbindlichen Gewässerraumausscheidung des Abschnitts Nr. 01.02_4 werden aktuell mit den zuständigen kantonalen Fachstellen neu behandelt.
Mit Entscheid Nr. 0114 vom 28. November 2025 erteilt das DBU den grundeigentümerverbindlichen Gewässerräumen eine Teilgenehmigung.
Es wurden folgende Pläne vollumfänglich genehmigt:
Folgende Plände wurden teilgenehmigt:
DIe Inkraftsetzung erfolgt per 1. Januar 2026.
Gemäss Beschluss des Gemeinderates Schlatt TG vom 31. März 2025 werden die Gewässerraumlinienpläne vom 11. bis 30. April 2025 öffentlich aufgelegt.
Informationsvideo
Mit diesem Video möchte der Gemeinderat Ihnen die Möglichkeit bieten, sich über die anstehende öffentliche Auflage zu informieren und die wichtigsten Fragen bezüglich der Gewässerräume klären.
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Anleitung zur Mitwirkung
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie schnell und effizient die wichtigsten Informationen erhalten.
Übersicht der Abschnitte nach Plan
Eine Liste der Pläne mit den entsprechenden Abschnitten.
Gewässerräume verstehen
Ein Flussdiagramm, das Ihnen hilft, den Planungsbericht besser zu verstehen.
FAQs - die häufigsten Fragen aus der Mitwirkung
Eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen aus der Mitwirkung.
Nach §31 PBG (Planungs- und Baugesetzes) kann, wer ein schutzwürdiges Interesse hat, während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde Einsprache zu erheben. Bei Fragen zum Prozess wenden Sie sich gerne an die Gemeinde.
Während der Mitwirkung sind in den unten aufgelisteten Abschnitten Änderungsanträge eingegangen. Der Gemeinderat hat diese behandelt und möchte Sie nun über die Änderungen informieren.
Die Entwürfe der Gewässerraumlinienpläne werden zur öffentlichen Vernehmlassung / Mitwirkung publiziert. Während der Vernehmlassung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Interessen zum Ausdruck zu bringen und uns Ihre Vorbehalte, Hinweise, Anpassungsvorschläge, Wünsche oder Ähnliches mitzuteilen. Zusätzlich findet am 2. Oktober 2024 ein Informationsanlass statt.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie schnell und effizient die wichtigsten Informationen erhalten.
Eine Liste der Pläne mit den entsprechenden Abschnitten.
Ein benutzerfreundliches Formular, das eine einheitliche Rückmeldung zur Mitwirkung an die Gemeinde ermöglicht.
Ein Flussdiagramm, das Ihnen hilft, den Planungsbericht besser zu verstehen.