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Ausschreibung zur Miete: 300m Schützenhaus Schlatt

Mit der Auflösung des Schützenvereins per 31. August 2026 geht das Schützenhaus zurück an die Gemeinde.

Da sich die Parzelle in der Landwirtschaftszone befindet, sind die Nutzungsmöglichkeiten beschränkt. Die Umnutzung in ein Vereinslokal sollte aber möglich sein, wobei eine weitere Untervermietung untersagt wäre. Es sind also lediglich reine Vereinsanlässe zugelassen.

Der Gemeinderat schreibt das Schützenhaus daher für einen Verein als Vereinslokal zur Miete aus. Die Vermietung erfolgt vorbehalten der Umnutzungsbewilligung durch das Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau.

Zustand wie gesehen
Mietzins Verhandlungssache
Unterhalt Sache des Mieters
Mietantritt

frühstens 1. September 2026
Unter Vorbehalt der Umnutzungsbewilligung durch das ARE