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Protokoll der 56. Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2026

Der Gemeinderat hat entschieden, dass Protokolle von Gemeindeversammlungen nach der Verfassung während drei Wochen auf der Homepage publiziert werden (Information in den Schlatter Informationen Nr. 1/2022).
Stimmberechtigte, welche an der Versammlung teilgenommen haben, können das Protokoll prüfen und allfällige Anregungen oder Korrekturen anbringen. Nach Prüfung der eingeganenen Meldungen und allfälliger Bereinigung des Protokolls erfolgt wie gewohnt der Abdruck in der Botschaft der nächsten Versammlung, an welcher den Stimmbürgern das Protokoll zur Genehmigung vorgelegt wird. 

Mit dieser Änderung wird der Stimmbevölkerung eine zusätzliche Möglichkeit geboten, sich zu den Protokollen zu äussern – es besteht für die Teilnehmenden der Gemeindeversammlung nach wie vor die Möglichkeit, sich an der Versammlung zum Protokoll zu äussern und Anträge zu stellen.


Protokoll der 56. Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2026

Anregungen oder Korrekturen zum Protokoll können innert drei Wochen ab Publikation schriftlich (per Post oder E-Mail) an die Gemeindekanzlei gemeldet werden.