Aufhebung altrechtlicher Sondernutzungspläne - Inkraftsetzung per 1. Juli 2026
Die Gemeinden im Kanton Thurgau müssen bekanntlich gestützt auf § 122 Abs. 1 PBG bis zum 31. Dezember 2027 bestehende Sondernutzungspläne an die neue Planungs- und Baugesetzgebung anpassen, sodass namentlich die Begriffe und Messweisen gemäss IVHB eingeführt werden. Zudem sind gestützt auf § 34 WBSNG die Gewässerräume der oberirdischen Fliessgewässer mittels Gewässerraumlinien (Baulinien) zu sichern und allfällige Konflikte zu bestehenden Sondernutzungsplänen zu beseitigen. Diese Arbeiten werden parallel erledigt. Aus diesem Anlass wurden sämtliche alten Sondernutzungspläne (Überbauungs-, Gestaltungs-, Arealentwicklungs- und Baulinienpläne) überprüft und wo notwendig angepasst oder aufgehoben.
Die Aufhebung der altrechtlichen Sondernutzungspläne bzw. Baulinienpläne wurde vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt. Die Inkraftsetzung durch den Gemeinderat erfolgt per 1. Juli 2026.
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