Gewässerraum Dorfbach, Abschnitte 10a bis 10d: Genehmigung und Inkraftsetzung
Im Kanton Thurgau erfolgt die Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorschriften zur Festlegung des Gewässerraums in zwei Phasen. In der ersten Phase hat der Kanton den behördenverbindlichen Raumbedarf für fliessende und stehende Gewässer erarbeitet und in einer behördenverbindlichen Fachkarte festgelegt, welche die Grundlage für die zweite Phase ist. In der zweiten Phase haben die Gemeinden die Aufgabe, den für Grundeigentümer/innen verbindlichen Gewässerraum bis Ende 2026 festzulegen. Die Gemeinde Schlatt hat diese Gewässerraumlinienpläne grösstenteils bereits erlassen. lediglich zwei Abschnitte befanden sich noch im Genehmigungsprozess - einer davon wurde nun durch das Departement für Bau und Umwelt genehmigt.
Die Abschnitte 10a bis 10d am Dorfbach (01.02.) werden daher vom Gemeinderat per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt.
Ein Abschnitt am Mülibach befindet sich weiterhin im Genehmigungsverfahren.
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