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Öffentliche Auflage: Zonenplan- und Baureglementsänderungen Dickihof, Altparadies und Naturschutzzonen im Wald sowie geringfügige Zonenplanänderung «Im Brühl»

 

Öffentliche Auflage: Dickihof, Altparadies, Naturschutzzonen im Wald und «Im Brühl»

Mit Entscheid Nr. 68 vom 11. Dezember 2023 hat das Departement für Bau und Umwelt die Kommunalplanungsrevision 2021 teilweise genehmigt und der Gemeinde drei Folgeaufträge erteilt: die Wiederherstellung der Zonierung «Im Brühl», die Aufhebung der Weilerzone Dickihof und die Festlegung der Naturschutzzonen im Wald als überlagernde Zonen. Die Gemeinde erledigt diese Aufträge mit den vorliegenden Änderungen. Gleichzeitig wird das Kloster Altparadies umgezont, und die Ortsbilder von nationaler Bedeutung, Dickihof und Paradies (ISOS), werden im Baureglement berücksichtigt.

Gestützt auf § 29 ff. des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG) und gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 14. September 2026 werden die Änderungen öffentlich aufgelegt:

Öffentliche Auflage

Frist:                 25. September bis 14. Oktober 2026
Ort:                   Gemeindeverwaltung und online: www.schlatt.ch
Rechtsmittel:    Wer durch die Pläne und die zugehörigen Vorschriften berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Schlatt schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Die Änderungen Dickihof, Altparadies und Naturschutzzonen im Wald gehen nach der Erledigung der Einsprachen an die Gemeindeversammlung. Die Zonenplanänderung «Im Brühl» erlässt der Gemeinderat. Sie ist der Gemeindeversammlung zu unterbreiten, wenn dies während der Auflagefrist mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten verlangen (§ 4 Abs. 2 PBG).

Schlatt, 25.09.2026
Gemeinderat Schlatt